Förderpreise 2010
Freitag, 11. Juni 2010
St. Gallen. – Der Kanton St. Gallen, ebenfalls Mitglied der IBK, kann für die Vergabe der Förderpreise 2010 zwei bildende Kunstschaffende nominieren, die weniger als 40 Jahre alt sind (Jahrgang 1970 und jünger) und einen klaren Bezug zum Kanton aufweisen. Als «Zeichnungen» gelten medial offene Umsetzungen zeichnerischer Strategien.
Die St. Galler Nominationen erfolgen aufgrund einer kantonalen Jurierung. Dafür können Werkdokumentationen mit bis zu zehn Abbildungen in ausgedruckter Form über den Zeitraum der letzten drei Jahre eingereicht werden. Diese Werkdokumentation soll einen aussagekräftigen Überblick über das aktuelle künstlerische Schaffen der Person ermöglichen.
Detaillierte Informationen finden sich unter www.sg.ch/home/kultur/foerderung.html.
Einsendeschluss ist der Freitag, 25. Juni (es gilt das Datum des Poststempels).
Die St. Galler Nominationen erfolgen aufgrund einer kantonalen Jurierung. Dafür können Werkdokumentationen mit bis zu zehn Abbildungen in ausgedruckter Form über den Zeitraum der letzten drei Jahre eingereicht werden. Diese Werkdokumentation soll einen aussagekräftigen Überblick über das aktuelle künstlerische Schaffen der Person ermöglichen.
Detaillierte Informationen finden sich unter www.sg.ch/home/kultur/foerderung.html.
Einsendeschluss ist der Freitag, 25. Juni (es gilt das Datum des Poststempels).









