Donnerstag, 09. September 2010 07:30

Kinder unter 12 Jahren sind neu zu jung für Knallteufel

Donnerstag, 29. Juli 2010
Raphael Corneo / MvdL

Feuerwerksraketen finden in diesem Jahr einen grossen Absatz. Das liegt unter anderem daran, dass ein Feuerverbot am 1. August nahezu im ganzen Land ausgeschlossen ist. (Foto: Key)
Region. – Während in den meisten europäischen Ländern vor allem an Neujahr Feuerwerk abgebrannt wird, ist hierzulande der 1. August unangefochten der grosse Feuerwerkstag. Rund 2000 Tonnen Feuerwerkskörper verglühen jedes Jahr am Schweizer Himmel. Seit letzter Woche können sich Herr und Frau Schweizer wieder mit Feuerwerk eindecken, was sie auch fleissig tun. «Wir hatten einen sehr guten Verkaufsstart», sagt Hektor Luder, Vizepräsident des Verbands der schweizerischen Feuerwerkgenossenschaft. «Bisher sind wir zu­frieden.»
Der Schweizer Bedarf an Feuerwerkskörpern hat sich in den letzten fünf Jahren stetig erhöht. Auch dieses Jahr sieht es gut aus: «Die Verkäufe entwickeln sich bestens», sagt Kurt Abegglen, Geschäftsführer der Feuerwerksfabrik Hans Hamberger AG in Oberried BE. Auch Tamara Läubli von der Läubli-Vulkan-Kunstfeuerfabrik in Aesch im Kanton Luzern ist mit der Auftragslage zufrieden: «Der Verkauf unserer Vulkane läuft in diesem Jahr besonders gut – und nun spielt auch noch das Wetter mit.»

Regen freut Raketen-Branche
Läubli freut sich über die Regenfälle der letzten Wochen – und dürfte damit, zumindest in der Feuerwerks-Branche, nicht alleine sein: Denn nach der heissen und trockenen Wetterperiode Anfang Monat waren Befürchtungen bezüglich eines Feuerwerksverbots am 1. August aufgekommen. «Die Regenfälle haben uns beruhigt. Wir glauben nicht mehr an ein Verbot», sagt Läubli.
Und in der Tat: Gemäss Meteo Schweiz, dem Bundesamt für Meteorologie, besteht nur noch in Teilen der Westschweiz, im Wallis und im Tessin eine erhebliche Waldbrandgefahr. In der übrigen Schweiz ist momentan keine Gefahr auszumachen. Auch Luder vom Feuerwerk-Verband atmet angesichts dieser Aussichten auf: «Wir sind zuversichtlich, dass bis Sonntag auch die restlichen Warnungen aufgehoben werden.»
Das Wetter am Sonntag hat auch einen grossen Einfluss auf den Verkauf. «Der 1. August ist ein Feiertag, den man draussen feiern möchte. Der Umsatz hängt somit direkt mit dem Wetter zusammen», sagt Nicolas Schmied, Mediensprecher von Coop. Beim Grossverteiler geht es dabei um viel Geld: Der Umsatz durch Feuerwerksartikel und anderes Feiertagszubehör beläuft sich auf mehrere Millionen Franken.
Die Wetterdienste wagen noch keine endgültige Prognose. Michael Kaspar von Meteo Schweiz sagt nur: «Auf den Sonntagabend wird eine Kaltfront erwartet. Für eine definitive Vorhersage ist es aber noch zu früh.»

Verkaufsverbot in Kraft getreten
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch für die Feuerwerks-Branche. Just einen Monat vor dem Nationalfeiertag wurde die Schweizer Sprengstoffverordnung an jene der EU angepasst. Demnach dürfen Kinder unter zwölf Jahren kein Feuerwerk mehr kaufen. Gerade Kinder belebten aber bisher das Geschäft. «Wir finden den Entscheid eigentlich sinnvoll, nur der Zeitpunkt war denkbar ungünstig», sagt Luder. Er ist zwar ebenfalls der Meinung, dass Feuerwerk nicht in Kinderhände gehöre, nur hätten sich Verkäufer so kurzfristig nicht darauf vorbereiten können. So sind etwa gewisse Artikel noch falsch beschriftet. Nach der Gesetzesänderung dürfen Kinder auch keine «Frauenfürze» oder bengalische Zündhölzer mehr kaufen. «Es gibt sicherlich gewisse Artikel, über die man diskutieren müsste», meint der Vizepräsident des Verbands der Feuerwerkgenossenschaft dazu.
Manche Unternehmen sind überzeugt davon, dass das Verbot das Geschäft hemmt. Etwa Alain Stucki, Feuerwerksimporteur bei der Stucki AG in Wil: «Bisher lief der Handel bei uns schleppend an. Das hat sicherlich mit dem Verkaufsverbot zu tun.»

Gemeinsam einkaufen
Vreni Pezzoni ist Geschäftsführerin der Spielwaren- und Bastelshop Pezzoni AG in Rebstein und verkauft schon seit mehreren Jahren Feuerwerkskörper. Sie erachtet die neue Verordnung grundsätzlich als sinnvoll. Auch wenn es ihr unverständlich erscheint, dass Kinder unter zwölf Jahren noch nicht einmal Knallteufel kaufen dürfen. Denn diese werden nur auf den Boden geworfen und nicht mit Feuer gezündet. Den grössten Vorteil sieht Vreni Pezzoni darin, dass nun die ganze Familie mitkommt, um Feuerwerk zu kaufen. So behalten die Eltern – die auch die Verantwortung tragen – einen Überblick über das gesamte Feuerwerkssortiment der Familie. «Die Kinder laufen zwar enttäuscht heim, kommen dann aber mit den Eltern wieder zurück», so Pezzoni. Deshalb habe sie bislang auch keine Umsatzeinbussen erfahren müssen. Entscheidend seien jedoch die letzten drei Tage.
Alice Moflar, von Moflar & Co. in Heerbrugg, erachtet die neue Vorschrift persönlich als übertrieben: Denn ein heute zehnjähriges Kind war letztes Jahr alt genug, um einen Knallteufel zu kaufen und ist heute zu jung dazu. Es sei nicht schön, die Kinder wieder heim schicken zu müssen, erklärt Moflar. Etwa 90 Prozent der Kinder kämen aber mit einem älteren Geschwister oder Elternteil zurück. Vielleicht spreche sich dies in den nächsten Tagen unter den Kindern herum, wenn auch der Strassenverkauf begonnen habe, so Moflar. Sie betont aber auch, dass sie sich an die neue Vorschrift halte, denn gefährliche Feuerwerkskörper nicht an Kinder zu verkaufen, sei durchaus richtig und begrüssenswert.

«Jedem sein Seenachtsfest»
Wenn die Kinder schon nicht mehr dürfen, planen dafür offenbar manche Eltern ein umso aufwendigeres Feuerwerk. Die Verkäufer spüren einen klaren Trend zu sogenannten Batterien, die gleich ganze Serien von Raketen abfeuern, während die Verkäufe von Einzelraketen in den letzten Jahren eher rückläufig waren. Für Migros-Mediensprecherin Olivia Luginbühl ist klar, warum so viele zu Batterien greifen: «Man kann sich so sein eigenes kleines Feuerwerk kaufen.» Und Abegglen von der Feuerwerksfabrik Hans Hamberger sagt: «Mit den Verbundsbatterien kann jeder mit nur einer Zündung ein kleines Seenachtsfest im Garten inszenieren.»
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