22 Betriebe verhielten sich bei Testkäufen vorbildlich, 16 nicht
Rheintal. – Diese Testkäufe wurden von einer regionalen Arbeitsgruppe (Suchtberatungsstellen, Jugendberatungsstelle, Polizei, Präventionsgruppe «Alles Klar») organisiert und durchgeführt. Insgesamt wurden 38 Betriebe kontrolliert. Davon verhielten sich 22 vorbildlich und verweigerten den minderjährigen Testkäufern den Erwerb von Alkohol. Leider erhielten sie in 16 Betrieben ohne Nachfrage alkoholische Getränke. Die fehlbaren Personen werden an das Untersuchungsamt Altstätten verzeigt.
Früher und massloser Konsum
Der Alkoholkonsum von Jugendlichen ist nicht erst seit den Botellóns (exzessives Feiern mit Alkohol auf öffentlichen Plätzen) ein Thema. Tendenziell ist seit einiger Zeit beobachtbar, dass junge Leute früher und vor allem massloser Alkohol konsumieren (pro Tag werden deswegen rund fünf Jugendliche in Spitäler eingeliefert). Auch ist bekannt, dass über 50 Prozent der Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Sachbeschädigungen) in Kombination mit Suchtmitteln passieren. Heranwachsende verfügen über etliche Tricks, die gesetzlichen Grundlagen auszuhebeln (z. B. äusserliche Verwandlung, gefälschte Ausweise, Ausreden). Deshalb sind die Verkaufsstellen herausgefordert, rigoros die Einhaltung des Verkaufsalters im Sinne des gesetzlichen Jugendschutzes einzuhalten und umzusetzen.
Quote auf 20 Prozent senken
Seit einigen Jahren führen die Gemeinden im Kanton St. Gallen Alkoholtestkäufe durch. Jugendliche unter 16 Jahren beziehungsweise unter 18 Jahren gehen unter Aufsicht in Restaurants, Detailhandelsbetriebe oder Tankstellenshops und versuchen, alkoholische Getränke zu kaufen. Vorab findet ein differenziertes Coaching durch Fachleute und Polizeibehörden statt.
Der Kanton St. Gallen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2014 die Widerhandlungen gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche auf unter 20 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen zu senken. Der Kanton St. Gallen bietet den Verkaufsstellen im Gegenzug gezielte Schulungen für das Verkaufspersonal an, damit das Problem von fehlerhaften Verkäufen präventiv angegangen werden kann.
Erstmals miteinander
Dass im Rheintal Testkäufe durchgeführt werden, ist nicht neu. Hingegen wurde diese Aktion zum ersten Mal von den Suchtberatungen im oberen sowie im unteren Rheintal miteinander durchgeführt und hierfür ein gemeinschaftliches Konzept erarbeitet, erläutert Thomas Ammann (Präsident Soziale Dienste Oberes Rheintal) auf Anfrage der «Rheintalischen Volkszeitung». Dadurch habe das Vorgehen insgesamt eine grössere Verbindlichkeit erhalten. Dem Kantonsparlament sei es wichtig, dass bestehende Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden, so Kantonsrat Ammann. Die nun vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es eine Kontrolle für die Umsetzung der
Bestimmungen braucht, so Ammann.
Eine Tendenz, ob sich die Situation zum Positiven oder Negativen verändert habe, sei noch nicht erkennbar, so der Präsident. Erst wenn über mehrere Jahre Werte der gemeinsamen Aktion vorliegen, könne eine solche ausgemacht werden. Es sei aber geplant, dass in Zukunft weitere Testkäufe stattfinden werden.
Schutz der Jugendlichen
Einen weiteren Vorteil neben einer schlankeren Organisation sieht Christoph Wild (Stellenleiter Suchtberatung Oberes Rheintal) darin, dass die teilnehmenden Jugendlichen einen besseren Schutz erhalten. Dieses Ziel wurde dadurch erreicht, dass Jugendliche aus dem Mittelrheintal im Oberrheintal für die Testkäufe eingesetzt wurden und umgekehrt. In der Aktion «Alles Klar» war dies das oberste Kriterium, damit die Jugendlichen in Zukunft nicht als Testkäufer erkannt werden und sie somit ihre Einkäufe unbeschwert in ihrem Wohnumfeld tätigen können. Die mit diesem Vorgehen gemachten Erfahrungen seien durchweg positiv, resümiert Christoph Wild.
Gestiegene Sensibilität
Eine klare Tendenz kann auch Tobias Gertsch (Sozialarbeiter der Sozialen Dienste Mittelrheintal, Beratung Familie, Soziales, Sucht [FSS]) nicht feststellen. Er sieht jedoch eine steigende Sensibilität bei den Verkäufern. Dies führt Gertsch darauf zurück, dass vielfach nach dem Ausweis gefragt wird, dann aber häufig nicht genau auf das Datum geachtet werde oder das Alter in der Folge nicht richtig berechnet werde.
Rechtliche Grundlage für Testkäufe
Folgende gesetzliche Grundlagen bezüglich Jugendschutz und Alkohol sind im Kanton St. Gallen zurzeit aktiv: Abgabe und Verkauf alkoholischer Getränke; Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung: Art. 11, Abs. 1 und 2: 1. Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. 2. Alkoholische Getränke müssen so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken deutlich unterscheidbar sind. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist.
Dabei ist auf das nach Absatz 1 sowie nach der Alkoholgesetzgebung geltende Mindestabgabealter hinzuweisen. (www.admin.ch/ch/d/sr/817_02/a11.html)
Alkoholgesetz
Art. 41a IV. Kleinhandel mit gebranntem Wasser: Verboten ist der Kleinhandel mit gebranntem Wasser durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. www.admin.ch/ch/d/sr/680/a41.html)
Strafgesetzbuch
Art. 136: Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, oder Betäubungsmittel im Sinne des Bundesgesetzes vom
3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Ziel der Testkäufe
Die Gemeinden profitieren von den wiederholten Durchführungen von Testkäufen; die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen werden beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken eingehalten; Unterstützung des Verkaufspersonals durch das Angebot von Schulungen; die Frage nach dem Alter und die Kontrolle des Ausweises wird als selbstverständlich angesehen; Alkohol steht Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr via Verkaufsstellen zur Verfügung; Jugendliche, Eltern und die allgemeine Öffentlichkeit werden zum Thema Alkohol und Jugendschutz sensibilisiert. Kapo









